Organigramm für die Elternarbeit / Elternvertretung
Möglichkeiten der Mitbestimmung/Mitarbeit
1 Aufgaben des Schulelternbeirates (SEB)
- Sprachrohr und Vertretung aller Eltern: Wünsche und Meinungen äußern, Beschwerden, die mehrere Kinder betreffen, vorbringen.
- Mitbestimmungsrecht an der Schule (§ 110 Abs. 1 HschG)
- Zustimmungsrecht: …bei Entscheidungen der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz
- Anhörungsrecht: …zu Maßnahmen, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind
- Vorschlagsrecht: …in allen Fragen, die der Zustimmung bedürfen..
- Informationsrecht: …über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens../ -> hierzu gehört auch das Recht, Fragen zu stellen
- Beanstandungsrecht: …falls es an der Schule Maßnahmen geben sollte, die gegen die hessische Verfassung verstoßen
2 Die Schulkonferenz
- Das höchste Gremium in der Schule!
- In der Schulkonferenz beraten und entscheiden die Vertreter der Erziehungsberechtigten, der Schüler sowie der Lehrer gemeinsam über die Bildungs- und Erziehungsarbeit jeder einzelnen Schule. Die Schulkonferenz ist damit das Entscheidungsgremium einer Schule.
- Relevante Beschlüsse der Schulkonferenz werden in der Regel vom Schulleiter mitgeteilt. Darüber hinaus werden wichtige Informationen über die Elternbeiräte an die Eltern weitergegeben.
- Zusammensetzung an der IGS Oberen Aar: Schulleiter – 5 Lehrer*innen – 3 Eltern – 2 Schüler*innen
2.1 Aufgaben der Schulkonferenz
• Beratung und Vermittlung: …alle wichtigen Schulangelegenheiten werden beraten und bei Meinungsverschiedenheiten vermittelt.
• Empfehlungen: …gegenüber anderen Konferenzen
2.1.1 Entscheidet nach § 129 HschG über:
• das Schulprogramm
• freiwillige Unterrichts‑, Betreuungs- und Ganztagsangebote
• die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe
• die Grundsätze für Hausgaben und Klassenarbeiten
• einen Schulversuch, Versuchsschule, erweiterte Selbständigkeit
• die Mitarbeit von Eltern und anderen Personen
• die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Organisationen, Schulfahrten
• den schuleigenen Haushalt
• den Unterricht an sechs statt an fünf Wochentagen
• die Schulordnung
• Stellungnahmen und Empfehlungen zu Beschwerden
: 2.1.2 Anhörungsrecht zu Themen wie:
• Änderung der Schulorganisation
• Schülerbeförderung und Schulwegsicherung
• Schulbezirke und Blockunterricht
• Namensgebung der Schule
• Wissenschaftliche Forschung (z. B. Universitäten)
• Schulversuch und Versuchsschule
• Beauftragung der Schulleitung (bei Besetzung einer Schulleiterstelle)
3 Wichtige Begriffe
3.1 Schulprogramm: Das Schulprogramm enthält das pädagogische Konzept der Schule. Es beschreibt konkret und überprüfbar
• die Ziele von Erziehung und Unterricht
• Schritte zur Erreichung dieser Ziele
• Organisationsformen
• Begutachtung der gemachten Fortschritte
3.2 Schulordnung: Die Schulordnung benennt Regeln für das Zusammenleben in der Schule.
3.3 Gesamtkonferenz: An der Gesamtkonferenz nehmen alle Lehrerinnen und Lehrer, die an der Schule unterrichten, sowie sozialpädagogische Mitarbeiter/innen, die SV, die Mitglieder der Schulkonferenz und die Elternvertreter teil.
3.4 Fachkonferenz: Der Fachkonferenz gehören alle Lehrerinnen und Lehrer an, die eine Lehrbefähigung in dem jeweiligen Fach, der jeweiligen Fachrichtung oder dem jeweiligen Lernbereich haben oder darin unterrichten. Hinzu kann ein Schüler- und ein Elternvertreter kommen.
3.5 Klassenkonferenz: Der Klassenkonferenz gehören alle Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse regelmäßig tätig sind, sowie die in der Klasse regelmäßig tätigen anderen sozialpädagogischen Mitarbeiter/innen an.
4 Infomaterial
- Hessisches Kultusministerium/Eltern/Infomaterial (Broschüren kostenlos)
- Elternbund Hessen (Broschüren 3,50 € + 1,50 € Porto)
5 Links
- Kreiselternbeirat (KEB)
- Landeselternbeirat (LEB)